Maas will keinen Alleingang bei Vorratsdatenspeicherung
Bei der Vorratsdatenspeicherung wird es zunächst kein Gesetz für Deutschland geben, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas dem Nachrichtenportal "Spiegel Online". Im April wurden die EU-Richtlinien vom EuGH für unverhältnismäßig erklärt und eine Reform gefordert.

Berlin (AFP/red) - Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat Forderungen aus der Union nach einem nationalen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung eine Absage erteilt. "Bevor nicht eine europäische Richtlinie vorliegt, werden wir in Deutschland kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen", sagte Maas dem Portal "Spiegel Online" vom Montag. Ohnehin könne er sich angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) "neue Pläne für eine völlig anlasslose Speicherung von Daten nur schwer vorstellen".
Beschluss des EuGH im April
Der EuGH hatte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung Anfang April für unverhältnismäßig erklärt und eine weitreichende Reform zum Schutz der Privatsphäre der Bürger gefordert. Die anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon, Internet und E-Mail müsse "auf das absolut Notwendige" beschränkt werden, verlangten die Luxemburger Richter. Sie gingen in ihrem Urteil noch über Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus, das zuvor bereits das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hatte.
Soziale Netzwerke ausspähen
Eine neue europäische Richtlinie werde nun "Zeit brauchen", sagte Maas weiter. Daher könne er sich nur schwer vorstellen, dass das Vorhaben in dieser Legislaturperiode noch einmal in Deutschland auf die Agenda komme.
Maas kritisierte auch Überlegungen im Bundesnachrichtendienst (BND), künftig soziale Netzwerke in Echtzeit auszuspähen. Dies wäre aus seiner Sicht rechtlich "kaum zu begründen". Zudem stelle er sich mittlerweile grundsätzlich die Frage, "ob bei Datenerhebungen immer größeren Ausmaßes überhaupt noch eine effektive Auswertung möglich ist".
Gesetze für Deutschland
Aus der Union hatte es nach dem EuGH-Urteil Forderungen gegeben, nun in Deutschland eine gesetzliche Grundlage für das Speichern von Kommunikationsdaten für Zwecke der Verbrechensbekämpfung zu schaffen. Dagegen lehnen Grüne und Linke eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich ab.
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