Daten von Handy- und Internetnutzern: Opposition äußert Kritik
Die große Koalition schützt die persönlichen Daten zwar besser vor staatlichen Zugriffen, aber nach wie vor kann dabei die Herausgabe des eigenen Passwortes verlangt werden. Auch beim Gesetz gegen Hassrede soll nachgebessert werden.

Die Pläne der großen Koalition, persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern besser vor staatlichem Zugriff zu schützen, gehen der Opposition im Bundestag nicht weit genug. Ein entsprechender Gesetzentwurf stieß am Mittwoch bei der ersten Lesung auf breite Ablehnung.
Zugriffe auf Passwörter können weiterhin eingefordert werden
Der Obmann der Linken im parlamentarischen Rechtsausschuss, Niema Movassat, bezeichnete das Gesetz als handwerklich schlecht und möglicherweise verfassungswidrig. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz kritisierte, am "grenzwertigen" Zugriff auf Passwörter werde festgehalten, und der Umgang mit den abgefragten Daten sei nicht ausreichend geregelt.
Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht höhere Hürden verlangt, bevor Sicherheitsbehörden die sogenannte Bestandsdaten von Handy- und Internetnutzern abfragen dürfen - dazu gehören neben Namen und Adresse unter anderem auch Passwörter und die Bankverbindung.
Nachbesserung auch beim Gesetz gegen Hasskriminalität
Bisher waren solche Datenabfragen allgemein zur Gefahrenabwehr, zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und zur Erfüllung nachrichtendienstlicher Aufgaben erlaubt. Die Karlsruher Richter entschieden jedoch, dass dies nur noch bei einer konkret drohenden Gefahr zulässig ist, weshalb das Gesetz geändert werden muss.
Gleichzeitig soll auch das bereits verabschiedete Gesetz gegen Hasskriminalität nachgebessert werden. Weil dort ähnliche Regelungen vorgesehen sind, hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gestoppt.