Wenn die Rufnummer mit zum neuen Anbieter umzieht
Wer zu einem anderen Anbieter wechselt, der bekommt in der Regel eine neue Nummer zugeteilt. Jedoch muss man sich nicht zwangsweise von seiner alten Nummer verabschieden und sich sorgen, dass Freunde und Bekannte versuchen, einen unter einer alten, ungültigen Nummer zu erreichen.
Sowohl bei Mobilfunk als auch im Festnetz ist die Mitnahme der alten Nummer möglich. Dies ist in der Regel unproblematisch, aber man sollte sich frühzeitig um die Rufnummernmitnahme kümmern.
Die Beantragung der Rufnummernmitnahme
Wer sich dazu entschieden hat, seine alte Rufnummer zu behalten, der sollte diesen Wunsch bereits auf der Kündigung beim alten Anbieter vermerken. Der Anbieter ist zu der Rufnummernportierung verpflichtet, verlangt aber meist eine Gebühr dafür, welche jedoch teilweise in Form einer Gutschrift vom neuen Anbieter übernommen wird. Da eine Rufnummernmitnahme immer beliebter wird, fragt der neue Anbieter meistens ohnehin nach, ob die alte Rufnummer beibehalten werden soll.
Rufnummernmitnahme im Mobilfunk
Damit die Rufnummernmitnahme zum neuen Handyanbieter reibungslos klappt, sollte der Kunde darauf achten, dass seine Daten bei den beiden Anbietern übereinstimmen, sodass diese sich reibungslos verständigen können. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass beim alten Anbieter im Falle eines Prepaid-Vertrages noch genügend Guthaben zur Verfügung stehen muss, damit die Rufnummernportierung bezahlt werden kann. Hier muss zudem eine Verzichtserklärung gegenüber dem alten Anbieter abgegeben werden.
Wer einen noch laufenden Vertrag hat und trotzdem bereits einen neuen abgeschlossen hat, über welchen er zukünftig mit seiner alten Rufnummer telefonieren möchte, der kann dies grundsätzlich tun. Denn auch eine Rufnummernportierung bei laufendem Vertrag ist möglich, wobei man natürlich trotzdem für den noch laufenden Vertrag zahlen muss. Außerdem ist bei den meisten Anbietern noch bis zu 90 Tage nach Vertragsende eine Portierung möglich.
Rufnummernmitnahme im Festnetz
Obwohl man bei der Rufnummernmitnahme meist an den Bereich Mobilfunk denkt, ist auch eine Mitnahme der alten Festnetznummer zu einem neuen Anschluss möglich. Auch hier kümmert sich der neue Anbieter um die Umstellung. Während der Rufumlenkzeit (ein Zeitraum von 60 Tagen) ist die Festnetznummer noch beim alten Anbieter hinterlegt und Anrufe, welche gegebenenfalls noch an den ehemaligen Netzbetreiber geleitet werden, werden zum neuen Anbieter umgelenkt. Sollte nach dieser Zeit der Anschluss nicht problemlos erreichbar sein, wurden die Daten zwischen den Netzbetreibern nicht korrekt ausgetauscht. Wichtiger Unterschied zu Mobilfunk: Im Festnetz kann nur portiert werden, wenn im gleichen Vorwahlbereich (Ortsnetz) umgezogen wird.
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